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BFH entscheidet zu Gutscheinen im Umsatzsteuerrecht
Der BFH konnte seine Anschlussentscheidung zu einem EuGH-Urteil veröffentlichen (). Das Revisionsverfahren betraf die Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen nach der seit dem geltenden Rechtslage (§ 3 Abs. 13 bis 15 UStG) sowie den Vertrieb solcher Gutscheine in einer Leistungskette. Der Beschluss ist erwartungsgemäß ausgefallen, bietet jedoch Anlass zu einer abermaligen Betrachtung wichtiger offener Auslegungsfragen.
Sachverhalt
Der Finanzrechtstreit bezog sich auf sog. Guthabenkarten, mit denen Nutzer digitale Inhalte im Sony-PlayStation-Netzwerk erwerben konnten. Die Guthabenkarten wurden von einer in Großbritannien ansässigen Gesellschaft ausgegeben und in einer mehrstufigen Struktur grenzüberschreitend in der EU vertrieben. Die jeweiligen Verkäufer handelten sämtlich im eigenen Namen. Wichtig ist, dass die Guthabenkarten jeweils mit einer eindeutigen und feststehenden Länderkennung versehen waren. Deutsche Nutzer mussten nach den Geschäftsbedingungen, denen sie für die Nutzung zustimmen mussten, ein deutsches Nutzerkonto unterhalten. Sie konnten nur Karten mit einer deutschen Lände...