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Aufteilung eines Gesamtkaufpreises bei Immobilienerwerb
Eine wesentliche Komponente der Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG bilden die planmäßigen Abschreibungen auf das Gebäude (vgl. insb. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG). Zur Ermittlung der Abschreibungsbasis (Bemessungsgrundlage) ist eine Kaufpreisaufteilung vorzunehmen, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes nicht explizit im Kaufvertrag aufgeschlüsselt wurden. Die Kaufpreisaufteilung bildet einen häufigen Streitpunkt zwischen Stpfl. und FA, da damit die Höhe der Werbungskosten über die Nutzungsdauer des Gebäudes determiniert wird. Dem BFH lag hierzu ein Fall vor, in dem insb. die anzuwendende Methode des Ertragswertverfahrens (allgemeines Ertragswertverfahren oder besonderes Ertragswertverfahren), die Nutzungsdauer eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes sowie die Nutzbarkeit des betreffenden Grund und Bodens und damit dessen eigenständiger Wert streitig waren (). Sachverhalt und Urteilsgründe werden im Beitrag dargestellt.
Einordnung
Mit der Kaufpreisaufteilung greift der Urteilsfall einen Streitpunkt zwischen FA und Stpfl. auf, der nicht nur bei der Vermietung und Ve...