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Die polnische Familienstiftung (PFR)
Struktur, Besteuerung und Fragen für deutsche Steuerpflichtige
Mit der Einführung der Polnischen Familienstiftung (Polska Fundacja Rodzinna, PFR) im Jahr 2023 hat Polen ein rechtliches und steuerliches Instrument geschaffen, das die private Vermögens- und Nachfolgeplanung grundlegend erweitert. Während andere europäische Staaten – etwa Deutschland, Österreich mit der Privatstiftung oder Liechtenstein mit der Familienstiftung – seit vielen Jahren über etablierte Stiftungsregime verfügen, fehlte ein vergleichbares Vehikel im polnischen Recht bislang. Die PFR schließt diese Lücke in Form einer eigenständigen juristischen Person, die Vermögen dauerhaft aufnehmen, bündeln und langfristig zweckgebunden verwalten kann. Die praktische Relevanz zeigt sich deutlich: Bis Oktober 2025 wurden rund 4.000 Anträge auf Registrierung gestellt, mehr als 2.500 Stiftungen wurden bereits eingetragen. Dies verdeutlicht, dass die PFR – insbesondere für Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen – innerhalb kurzer Zeit zu einem zentralen Element moderner polnischer Vermögens- und Nachfolgeplanung geworden ist. Gleichzeitig wirft die PFR eine Reihe komplexer steuerlicher Fragen im grenzüberschreitenden Kontext auf. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst die wesentlichen Strukturmerkmale und die steuerliche Behandlung der PFR nach polnischem Recht dar (s. unten I) und widmet sich anschließend der Einordnung im deutschen Steuerrecht anhand eines Beispielsfalls einschließlich ausgewählter Einzel- und Zweifelsfragen (s. unten II). Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Bewertung der Vorteilhaftigkeit aus deutscher Perspektive (s. unten III).
Die PFR ist aus polnischer Sicht ein eigenständiges, körperschaftsteuerpflichtiges Vehikel mit erheblichem Steuerstundungseffekt, sofern begünstigte (insbesondere nicht gewerbliche) Einkünfte erzielt werden. Thesaurierte Einkünfte bleiben steuerfrei; eine Besteuerung von 15 % greift grds. erst bei Zuwendungen, für nahe Familienangehörige ohne zusätzliche Einkommensteuer.
Für in Deutschland ansässige Stifter oder Begünstigte ist entscheidend, wie die PFR steuerlich qualifiziert wird. Insbesondere die Einordnung nach § 39 AO und die mögliche Anwendung des § 15 AStG bestimmen, ob die polnischen Steuervorteile durch eine deutsche Besteuerung überlagert werden.
Die PFR kann eine attraktive Alternative zur deutschen Familienstiftung sein, ist jedoch mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Fehlende Praxis, Qualifikationskonflikte und gesetzgeberische Entwicklungen in Polen und Deutschland erfordern eine sorgfältige Gestaltung und laufende steuerliche Begleitung.S. 13