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BFH klärt wichtige Zweifelsfragen zur Anteilsvereinigung
Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass es der Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG bei der Rückgängigmachung einer steuerbaren Anteilsvereinigung nicht entgegensteht, wenn der vorausgegangene Erwerb der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft nicht steuerbar war. Zudem haben die höchsten deutschen Steuerrichter weitere Zweifelsfragen zur Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Anteilsvereinigungen beantwortet.
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Wir kommen damit zur Grunderwerbsteuer. – Der Bundesfinanzhof hat in zwei aktuellen Entscheidungen einige wichtige Fragen geklärt. Und zwar zur Vereinigung von Anteilen i. S. von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrESt.
Nach dieser Norm unterliegt ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft begründet, der Grunderwerbsteuer. Und zwar dann, wenn durch die Übertragung unmittelbar oder mittelbar – nach heutigem Recht – 90 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein vereinigt...