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Rückabwicklung von veräußerten GmbH-Anteilen
Anmerkungen zum
In seiner Entscheidung vom bejaht der BFH eine Rückgängigmachung einer Veräußerung nach § 17 EStG wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Wird die Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis ertragsteuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken. Konkret hatte der BFH über einen Fall zu entscheiden, indem eine Rückübertragung von GmbH-Anteilen zwischen Eheleuten erfolgte. Im Rahmen einer Güterstandschaukel waren die Eheleute von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung gewechselt. Bei der Übertragung der GmbH-Anteile zur Erfüllung des Zugewinnausgleichs waren die Eheleute von einem nicht steuerbaren Vorgang ausgegangen.
I. Sachverhalt
[i]Borgmeier/Gruner, Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, NWB-EV 10/2025 S. 308, NWB IAAAK-00255 Die Kläger sind zusammenveranlagte Eheleute. Der Ehemann war wesentlich an einer GmbH beteiligt. Im Streitjahr 2019 entschieden die Eheleute, die Gütertrennung statt des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren. Zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichs übertrug der Ehemann seine GmbH-Anteile an seine Ehefrau. Zuvor erteilte ein Steuerberater den Eheleuten die Auskunft, dass die Übertragung von GmbH-Anteilen keine Steuer auslöse.