Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1.1.2026
Das BMF geht in seinem , auf die Wiedereinführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem ein und passt den UStAE in Abschnitt 10.1 und 12.16 an.
I. Allgemeines
Der Gesetzgeber hat mit dem Steueränderungsgesetz den Umsatzsteuersatz auf Restaurationsleistungen auf 7 % gesenkt. Ausgenommen sind Getränke. Damit soll die Gastronomie wirtschaftlich unterstützt werden. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 12 Abs. 15 UStG.
Der ermäßigte Steuersatz wurde bereits im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt und hatte im Zeitraum vom bis Geltung.
II. Wesentlicher Regelungsinhalt des BMF-Schreibens v. 22.12.2025
Bei Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränke (z. B. Buffet, All-Inklusive-Angebote) ist es für die Aufteilung des Gesamtkaufpreises nicht zu beanstanden, wenn der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird. Diese in Abschnitt 10.1 Abs. 12 UStAE verortete Regelung war bereits während des Zeitraums vom bis anwendbar. Darüber hinaus kürzt das BMF den Prozentsatz für das „Business-Package“ („Servicepauschale“) von 20 % auf 15 % (Abschnitt 12.16 Abs. 12 UStAE). Mit d...