Wirtschaftsförderung | Innovationsgutschein "Mittelstand trifft Start-ups" in Baden-Württemberg (FinMin)
Seit Januar 2026 können etablierte
Unternehmen aus Baden-Württemberg Anträge auf einen Innovationsgutschein
"Mittelstand trifft Start-ups" bei der L-Bank stellen. Hierauf macht das
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
aufmerksam.
Hierzu führt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg u.a. weiter aus:
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erweitert das bewährte Förderprogramm Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen um die neue Gutscheinlinie.
Mit dem neuen Innovationsgutschein wird die Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen mit Start-ups gezielt unterstützt.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro.
Der Innovationsgutschein "Mittelstand trifft Start-ups" bezuschusst im Wege der Anteilsfinanzierung den Erwerb von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von kleinen und mittleren Unternehmen bei Start-ups mit maximal 20.000 € bei einem Fördersatz von 50 Prozent für innovative Vorhaben der etablierten Unternehmen.
Die innovativen Vorhaben können dabei sowohl nach innen als auch nach außen gerichtet sein. Das bedeutet, etablierte Unternehmen können die Lösungen von Start-ups nutzen, um unternehmensinterne Prozesse zu innovieren sowie neue innovative Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Etablierte Unternehmen aus Baden-Württemberg können Anträge auf einen Innovationsgutschein "Mittelstand trifft Start-ups" online über das Förderportal der L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg stellen.
Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg online, Pressemitteilung v. 5.1.2026 (il)
Fundstelle(n):
QAAAK-07529