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Online-Nachricht - Montag, 05.01.2026

Wirtschaftsförderung | Innovationsgutschein "Mittelstand trifft Start-ups" in Baden-Württemberg (FinMin)

Seit Januar 2026 können etablierte Unternehmen aus Baden-Württemberg Anträge auf einen Innovationsgutschein "Mittelstand trifft Start-ups" bei der L-Bank stellen. Hierauf macht das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aufmerksam.

Hierzu führt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg u.a. weiter aus:

  • Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erweitert das bewährte Förderprogramm Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen um die neue Gutscheinlinie.

  • Mit dem neuen Innovationsgutschein wird die Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen mit Start-ups gezielt unterstützt.

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro.

  • Der Innovationsgutschein "Mittelstand trifft Start-ups" bezuschusst im Wege der Anteilsfinanzierung den Erwerb von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von kleinen und mittleren Unternehmen bei Start-ups mit maximal 20.000 € bei einem Fördersatz von 50 Prozent für innovative Vorhaben der etablierten Unternehmen.

  • Die innovativen Vorhaben können dabei sowohl nach innen als auch nach außen gerichtet sein. Das bedeutet, etablierte Unternehmen können die Lösungen von Start-ups nutzen, um unternehmensinterne Prozesse zu innovieren sowie neue innovative Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln.

Hinweis:

Etablierte Unternehmen aus Baden-Württemberg können Anträge auf einen Innovationsgutschein "Mittelstand trifft Start-ups" online über das Förderportal der L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg stellen.

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg online, Pressemitteilung v. 5.1.2026 (il)

Fundstelle(n):
QAAAK-07529