Bettensteuer | Land Berlin verzichtet aus Gründen der Notlage auf City Tax bei Hotelübernachtungen (SenFin)
Das Land Berlin unterstützt die vom
Stromausfall im Südwesten der Stadt betroffenen Menschen durch einen gezielten
Verzicht auf die Erhebung der Übernachtungsteuer (City Tax). Für die Dauer der
bestehenden Notlage wird bei erforderlichen Hotelübernachtungen keine City Tax
erhoben. Hierüber informiert die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin)
Berlin.
Hintergrund: Zuständig für die Verwaltung der City Tax ist in Berlin zentral das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf. Der reguläre Steuersatz beträgt seit dem 7,5 %.
Hierzu führt die SenFin Berlin u.a. weiter aus:
Mit dieser Maßnahme trägt das Land Berlin der außergewöhnlichen Situation Rechnung, in der viele Betroffene ihre Wohnungen vorübergehend nicht nutzen können und auf eine Unterbringung in Hotels angewiesen sind. Zusätzliche finanzielle Belastungen sollen in dieser Notsituation ausdrücklich vermieden werden.
Ein entsprechendes Informationsschreiben hat die Finanzverwaltung heute an den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband für das Gastgewerbe (DEHOGA Berlin) übermittelt.
Rechtsgrundlage für den Steuerverzicht ist der Leitfaden Übernachtungsteuer (Tz. 5.2). Dieser stellt klar, dass Übernachtungen, die aufgrund der Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung erforderlich werden, der grundlegenden Daseinsvorsorge – dem Wohnen – dienen. Solche Übernachtungsaufwendungen sind daher nicht steuerpflichtig.
Weitere Informationen zur City Tax stehen auf der Webseite der SenFin Berlin zur Verfügung.
Quelle: SenFin Berlin, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
WAAAK-07527