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Einkommensteuer | Kauf- und Verwaltungsvertrag über Schiffscontainer
Das FG Münster ordnet einen Verlust aus einem Kauf- und Verwaltungsvertrag über Schiffscontainer den Kapitaleinkünften gemäß § 20 EStG zu. Der Verlust kann daher erst dann berücksichtigt werden, wenn er endgültig eingetreten ist; die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verwalters genügt in der Regel noch nicht.
[i]Kauf- und Verwaltungsvertrag mit der P&R-GruppeDer Kläger hatte im Jahr 2014 17 bereits vermietete Schiffscontainer von der P&R-Gruppe „erworben“, die von der P&R verwaltet werden sollten. Ein Eigentumszertifikat erhielt der Kläger nicht, und die Schiffscontainer waren auch nicht näher bezeichnet. Die Miete war garantiert. Im Jahr 2018 wurde über das Vermögen der P&R-Gruppe das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Kläger machte den Verlust seiner Anlage als Verlust aus Gewerbebetrieb geltend. Das Finanz...