Prozessrecht | Höhere Geldwertgrenzen bei Streitfällen (Bundesregierung)
Die Rechtsmittelstreitwerte bei
Gerichtsverfahren sind angehoben worden. Hierauf macht die Bundesregierung
aufmerksam.
Hintergrund: Mit einem Rechtsmittel kann eine gerichtliche Entscheidung von einer höheren Instanz erneut geprüft werden. Rechtsmittel können selbst bei geringeren Streitwerten – also dem Geldwert eines Streitfalls – eine hohe Bedeutung haben. Das gilt sowohl für die Parteien als auch für eine einheitliche Rechtsprechung. Dem wird mit höheren Werten Rechnung getragen. Entsprechende Änderungen sind nun in Kraft getreten.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Höhere Wertgrenzen
Mit höheren Wertgrenzen wird u.a. der Inflation Rechnung getragen. Anwendung findet das Gesetz etwa bei Berufungen und Beschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten wie in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dazu zählen im Privatrecht etwa Familien- und Betreuungsrecht sowie Nachlass- und Grundbuchsachen. Hier steigen die Wertgrenzen von derzeit 600 € auf 1.000 €.
Außerdem greifen sie jetzt auch für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof sowie für Kostenbeschwerden. Hier steigen die Wertgrenzen von aktuell 20.000 auf 25.000 € beziehungsweise von 200 auf 300 €.
Weniger Verfahren werden erwartet
Es ist zu erwarten, dass durch die Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte die Anzahl der Rechtsmittelverfahren vor den Gerichten der Länder sowie vor dem Bundesgerichtshof geringfügig sinkt. Das kann in der Folge zu einer geringfügigen Entlastung des Personalbedarfs bei den Gerichten führen.
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 1.1.2026 zum "Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen", BGBl. 2025 I Nr. 318 (il)
Fundstelle(n):
RAAAK-07413