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Donations für Online-Angebote auf dem umsatzsteuerlichen Prüfstand
Neben Influencern geraten auch andere Anbieter von Online-Geschäftsmodellen hinsichtlich der (umsatz-)steuerlichen Behandlung ihrer Angebote und Leistungsbeziehungen zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Ob freiwillige Zahlungen (sog. „Donations“), welche Spender für Online-Angebote an deren Anbieter leisten, der Umsatzsteuer unterliegen, ist auch nach dem weiterhin hochumstritten. Ein neues gegen das beim BFH nach einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde des FA gegenwärtig Revision anhängig ist (V R 10/25), bringt neue Bewegung in die Diskussion (vgl. ).
Sachverhalt
Im Verfahren vor dem FG Berlin-Brandenburg stritten die Beteiligten (Klägerin und FA) über die umsatzsteuerliche Behandlung von Patenschaften bzw. Donations für einen Online-Blog und über die Höhe des Vorsteuerabzugs für bezogene Eingangsleistungen.
Die Klägerin – eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand und Ziel es war, ein neuartiges Verlags- und Medienunternehmen aufzubauen – betrieb in den Streitjahren einen journalistischen ...