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BFH Urteil v. - VIII R 12/71 BStBl 1974 II S. 67

Gesetze: EStG § 10

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger kann gegenüber einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht mit Erfolg einwenden, er habe nach dem (BFHE 65, 63, BStBl III 1957, 258) darauf vertrauen dürfen, daß er die Steuerbegünstigung nach § 10a EStG nicht verlieren werde, wenn er zum Ausgleich von Entnahmen geliehenes Geld kurzfristig einlegte.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 67
BFHE S. 552 Nr. 110,
MAAAA-99800

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BFH, Urteil v. 06.11.1973 - VIII R 12/71

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