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Einkommensteuer | Erwerb eigener Anteile durch Alleingesellschafter einer GmbH
Der unentgeltliche Erwerb eigener Anteile durch den Alleingesellschafter einer GmbH, der bislang mit 1/3 beteiligt ist und die verbleibenden 2/3 von der GmbH erhält, führt zwar dem Grunde nach zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Diese ist jedoch nur mit Null zu bewerten, da die erworbenen Anteile für den Alleingesellschafter keinen Wert haben.
[i]VGA liegt dem Grunde nach vorEine vGA ist dem Grunde nach zu bejahen, weil die eigenen Anteile für den GmbH-Gesellschafter Wirtschaftsgüter darstellen, über die er verfügen kann. Die unentgeltliche Übertragung ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.
[i]Bewertung der vGA mit NullDer Wert der unentgeltlich überlassenen Anteile ist aber mit Null anzusetzen, wenn der Gesellschafter vor der Übertragung bereits Alleingesellschafter war; dies war im Streitfall zu bejahen, ...