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NWB-EV Nr. 1 vom Seite 1

Herzlich willkommen im neuen Jahr!

Ricarda Diekamp | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Ich wünsche Ihnen ein frohes und gesundes neues Jahr! Ich hoffe, Sie hatten schöne Feiertage und einen guten Start. Ganz im Sinne eines gelungenen Auftakts lassen Sie uns auch hier fachlich starten:

Zu Beginn erwartet Sie der zweite Teil der Beitragsreihe „Immobilienübertragungen auf die nächste Generation – steuerliche Gestaltungsansätze“. In diesem beschäftigen sich Stephan Hante und Marvin Mühlenstädt mit den Auswirkungen unterschiedlicher Übertragungsarten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

Im ersten Teil wurde die Übertragung von Immobilien in Verbindung mit Nießbrauchrechten erläutert. Der Vorbehaltsnießbrauch kann insbesondere schenkungsteuerlich attraktive Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Daneben kann der Zuwendungsnießbrauch in bestimmten Konstellationen zu einkommensteuerlichen Vorteilen führen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass Nießbrauchrechte einen gewissen „operativen“ Aufwand mit sich bringen.

Im zweiten Teil der Beitragsreihe zeigen die Autoren ab Alternativen zum Vorbehaltsnießbrauch auf. Die „unentgeltliche, vollentgeltliche und teilentgeltliche“ Übertragung von Immobilien wird im Lichte aktueller Rechtsprechung für die Schenkung-, Einkommen- und Grunderwerbsteuer eingeordnet.

Der große Vorteil des Vorbehaltsnießbrauchs – die Sicherung der Einnahmen der Seniorengeneration – lässt sich auch auf anderen Wegen realisieren, und zwar mit deutlich weniger aufwendigen Strukturen. Zudem zeigt sich, dass diese einfacheren Strukturen mit liquidem Vermögen den Senioren erheblich mehr Flexibilität und Handlungsfähigkeit im Alter bieten. Gerade diese Flexibilität ist von der Seniorengeneration häufig gewünscht. Darüber hinaus wird aufgezeigt, dass durch vorausschauende Planung, geschickte Vertragsgestaltung und die Übernahme von Verantwortung durch die jüngere Generation sowohl schenkungsteuerliche Freibeträge als auch Vorteile durch ein mögliches Steuersatzgefälle zwischen Eltern und Kindern sowie grunderwerbsteuerliche Privilegien genutzt werden können.

In dieser Ausgabe befasst sich außerdem Prof. Dr. Uwe Berlit ab mit dem Thema Staatsangehörigkeitsrecht im Erbrecht und dessen Bedeutung für die Nachfolgeplanung. Aufgrund von Wahlrechten zum anwendbaren Recht kommt der Staatsangehörigkeit im Ehe- und Erbrecht maßgebende Bedeutung zu.

Beste Grüße

Ricarda Diekamp

Fundstelle(n):
NWB-EV 1/2026 Seite 1
OAAAK-07265