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Umsatzsteuerliche Behandlung von In-App-Käufen über App-Stores
Bei der Besteuerung von elektronisch erbrachten Dienstleistungen über einen App-Store stellt sich häufig die Frage, ob diese im Rahmen einer Dienstleistungskommission erbracht werden. Dies betrifft sowohl App-Entwickler als auch den App-Store. Alle – in der vermeintlichen Kette – Beteiligten müssen sich ihrer umsatzsteuerlichen Rolle bewusst sein. Mit dem Urteil in der Rechtssache „XYRALITY“ bringt der EuGH etwas Licht ins Dunkle für die Jahre vor dem (, NWB EAAAK-01344). Er bejaht eine Dienstleistungskommission bei In-App-Käufen über App-Stores, wenn der App-Store zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht ausdrücklich im fremden Namen gehandelt hat. Dies bietet Chancen für App-Entwickler, die vor dem tätig waren.
Kernaussagen
Der EuGH hat zu einem Vorabentscheidungsersuchen des BFH geurteilt, welches die Besteuerung von Umsätzen betrifft, die über einen App-Store ausgeführt werden.
Der Streitfall betrifft die Rechtslage bis zum , als Art. 9a MwStVO noch nicht in Kraft getreten war.
Die Onlineplattformbranche erhält für die Streitjahre einige Hinweise dazu, unter welchen Bedingungen sie in die Leistungskett...