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BMF-Schreiben zur Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wird die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, ab dem dauerhaft von 19 % auf 7 % reduziert. In Verbindung hiermit stellen sich u. a. sowohl Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in der Silvesternacht als auch bei sog. Kombiangeboten. Hierzu nimmt das (NWB BAAAK-07090) Stellung.
I. Hintergrund
Als temporäre Krisenmaßnahme unterlagen Restaurant- und
Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, vom
bis zum bereits dem ermäßigten Steuersatz. Der Gesetzgeber
stellt diesen Zustand mit der Regelung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG nun
dauerhaft wieder her. Ausweislich der Gesetzesbegründung ist das Ziel des
Gesetzgebers die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Daneben
sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Denn Speisen für den
Außer-Haus-Verzehr unterlagen bereits als Lieferungen von Lebensmitteln dem
ermäßigten Steuersatz. Ebenfalls entfallen durch diese Maßnahme
Abgrenzungsschwierigkeiten, da für die Anwendung des korrekten Steuersatzes
nich...