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NWB Nr. 1 vom Seite 30

E-Mobilität: Steuerfreier Ladestrom und Ladevorrichtungen

Das neue und seine Folgen für die Praxis

Daniela Adler und Verona Franke

[i]BMF, Schreiben v. 11.11.2025, BStBl 2025 I S. 1929Die steuerliche Förderung der Elektromobilität ist seit Jahren ein zentraler Bestandteil der deutschen Steuerpolitik. Der für die Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens maßgebliche Bruttolistenpreis liegt für die Viertelungsregelung – nach der kürzlich durch das steuerliche Investitionssofortprogramm v.  (BGBl 2025 I Nr. 161) erfolgten Erhöhung – bei 100.000 € (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG). Flankiert werden die Vorschriften zur Ermittlung des geldwerten Vorteils durch vielfältige Regelungen hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung von Ladestrom. Mit Schreiben v.  (BStBl 2025 I S. 1929) hat das BMF die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit dem Laden von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen sowie der Überlassung und Übereignung von Ladevorrichtungen konkretisiert und teilweise auch neu geregelt. Das Schreiben ersetzt das bisherige (BStBl 2020 I S. 972) und bringt zahlreiche praxisrelevante Neuerungen mit sich. Besonders brisant: Die bisherige Vereinfachungsregelung für die steuerfreie Übernahme von Ladekosten durch monatliche Pauschalen entfällt zum Jahresende 2025 ers...

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