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Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Gesteigerte Dokumentationspflichten, aber weniger Prüfungen für rechtstreue Unternehmen
Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG; BT-Drucks. 21/1930 und 21/2670), das der Deutsche Bundestag am beschlossen und dem der Bundesrat am zugestimmt hat (BR-Drucks. 691/25 [B]) hat, erfährt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eine tiefgreifende Reform. Die Kontrollen werden nunmehr zentral gesteuert, digital vernetzt und erfolgen datenbasiert. Die FKS erhält neue Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, zur elektronischen Durchführung von Prüfungen sowie zur erweiterten Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Zugleich werden die Mitwirkungs- und Duldungspflichten der Arbeitgeber deutlich ausgeweitet. Künftig sollen zudem zentrale Datenhaltung, Automatisierung und einheitliche Risikobewertung die FKS in die Lage versetzen, Ressourcen gezielter einzusetzen. Für Unternehmen erhöht sich damit das Entdeckungsrisiko insbesondere bei Vorliegen auffälliger Datenkonstellationen oder struktureller Risikofaktoren spürbar. Rechtstreue Unternehmen sollen dagegen von einer geringeren Prüfbelastung profitieren. Der Beitrag stellt die wesentlichen Neuregelungen dar und beleuchtet...