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Online-Nachricht - Dienstag, 23.12.2025

Familienrecht | Gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate Niedersachsen (OLG)

Dekorative GrafikErstmals haben die Familiensenate der OLG Braunschweig, Celle und Oldenburg aufeinander abgestimmte und nun gleichlautende Leitlinien zum Unterhaltsrecht für das Jahr 2026 entwickelt. Hierüber informiert das OLG Oldenburg.

Das OLG Oldenburg führt hierzu weiter aus:

  • Die Leitlinien dienen als Orientierung und tragen zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung nunmehr in ganz Niedersachsen bei. Sie sind für die Familiengerichte nicht bindend. Maßgeblich bleibt die Prüfung des Einzelfalles.

  • Im Rahmen einer Arbeitsgruppe haben die Richter der Familiensenate die bisher im Detail unterschiedlichen Leitlinien der jeweiligen OLG angeglichen und teils redaktionell geändert.

  • Gegenüber dem Jahr 2025 ergeben sich in der Sache kaum Unterschiede. Der zu zahlende gesetzliche Mindestkindesunterhalt hat sich zwar um bis zu 3,50 € pro Kind erhöht. Die Selbstbehaltssätze, also die Beträge, die einem Unterhaltsschuldner verbleiben müssen, haben sich jedoch nicht verändert. Einem erwerbstätigen Elternteil, der den Mindestunterhalt für Kinder zu zahlen hat, müssen deshalb weiterhin mindestens 1.450 € zum Leben bleiben.

Hinweis:

Die „Leitlinien Nds.“ sind auf den Homepages der OLG abrufbar und enthalten die Grundsätze für die Berechnung von Unterhalt.

Quelle: OLG Oldenburg, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
RAAAK-07118