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Online-Nachricht - Montag, 22.12.2025

Gesetzgebung | Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BR-Drucks. 727/25) gebilligt und auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet (BR-Drucks. 727/25 (Beschluss)).

Durch die Gesetzesänderung wird das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden (bisher ). Die Steuerbefreiung wird jedoch längstens bis zum Ablauf des Jahres 2035 (statt bisher 2030) gewährt.

Quelle: BR-Drucks. 727/25,BR-Drucks. 727/25 (Beschluss) (il)

Nachricht aktualisiert am 23.12.2025: Das Gesetz wurde am 22.12.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 342 verkündet. (il)

Fundstelle(n):
BAAAK-07077