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BVerfG Beschluss v. - 2 BvC 12/20

Feststellung der Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - kein Anlass zur Prüfung der Senatsbesetzung bei völlig ungeeigneter Begründung der Besetzungsrüge

Gesetze: Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG

Gründe

1Der Senat sieht keinen Anlass zur Prüfung seiner ordnungsgemäßen Besetzung, weil diese im Einklang mit den zu den jeweiligen Besetzungszeitpunkten geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere den Vorgaben des Grundgesetzes steht. Das Vorbringen der Beschwerdeführerinnen zu deren vermeintlicher Unvereinbarkeit mit "europäischem Recht" ist zur Begründung eines Besetzungsmangels von vornherein ungeeignet.

2Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich aus den in den Schreiben der Berichterstatterin vom genannten Gründen erledigt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2025:cs20251126.2bvc001220

Fundstelle(n):
XAAAK-06948