Gesetzgebung | Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat am
den
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten
Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) beschlossen.
Mit dem Gesetz soll die Riester-Rente durch neue, flexiblere, renditenstärkere und kostengünstigere Produkte ersetzt werden. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. So sollen Bürger von Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen profitieren können, zum Beispiel durch global gestreute Aktien (ETF).
Für Menschen, die ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben, wird weiterhin auch der Abschluss von Garantieprodukten möglich sein.
Für mehr Orientierung bei der Anlageentscheidung wird ein kostengünstiges Standardprodukt geschaffen, das bei jedem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verfügbar sein wird.
Zudem sollen Bürger künftig in der Auszahlungsphase der privaten Altersvorsorge mehr Flexibilität erhalten. Hier sollen neben lebenslangen Renten auch Zeitrenten angeboten werden.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Altersvorsorgereformgesetz noch zustimmen.
Neben der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge hat das Kabinett auch Eckpunkte zur sog. Frühstart-Rente beschlossen. Damit soll Kindern und Jugendlichen künftig ein Startkapital für eine private Altersvorsorge zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen zum Thema hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht. Dort finden Sie auch einen Fragen-und-Antworten-Katalog zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge.
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 17.12.2025 (il)
Fundstelle(n):
IAAAK-06859