Gesetzgebung | Modernisierung des Produkthaftungsrechts (BMJV)
Die Bundesregierung hat am
den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
Produkthaftungsrechts beschlossen. Ziel ist ein besserer Schutz bei
fehlerhaften Produkten – insbesondere bei fehlerhafter
Software.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts geht zurück auf europäische Vorgaben. Er soll die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie ins deutsche Recht umsetzen. Dabei folgt er grundsätzlich dem Prinzip der 1:1-Umsetzung. Die europäischen Vorgaben sind bis zum in nationales Recht umzusetzen. Da es sich um eine sogenannte vollharmonisierende Richtlinie handelt, sind im Anwendungsbereich der Richtlinie keine weitergehenden nationalen Regelungen zulässig. Mit den Änderungen soll die Produkthaftung den Anforderungen der Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft und globaler Wertschöpfungsketten gerecht werden.
Vorgesehen sind folgende wesentliche Änderungen:
1. Produkthaftung auch für Software
Software soll künftig generell in die Produkthaftung einbezogen werden, egal, wie sie bereitgestellt und genutzt wird. Damit wird der Digitalisierung Rechnung getragen. Insbesondere KI-Systeme sollen der Produkthaftung unterfallen. Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird, soll wie bisher von der Produkthaftung ausgenommen bleiben.
2. Produkthaftung bei Umgestaltung
Wird ein Produkt nach seinem Inverkehrbringen so umgestaltet, dass es wesentlich geändert wird (etwa durch „Upcycling“), soll der umgestaltende Hersteller künftig als Hersteller haften. Damit soll das Produkthaftungsrecht an die Realität der Kreislaufwirtschaft angepasst werden.
3. Produkthaftung von anderen Akteuren als Herstellern
Sitzt ein Produkthersteller außerhalb der EU, sollen neben ihm unter bestimmten Voraussetzungen weitere Akteure haften: Importeure, Hersteller, Fulfilment-Dienstleister und Lieferanten. Dasselbe soll für Anbieter von Online-Plattformen gelten, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der Darstellung eines Angebots davon ausgehen können, dass das Produkt entweder von der Online-Plattform selbst oder von einem ihrer Aufsicht unterstehenden Nutzer bereitgestellt wird. Für Geschädigte wird es damit wesentlich leichter, ihre Ansprüche auch in Zeiten globaler Wertschöpfungsketten durchzusetzen.
4. Einfachere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Wer durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt wird, soll künftig leichter Schadensersatzansprüche geltend machen können. Mit den Änderungen wird insbesondere darauf reagiert, dass moderne Produkte wie vernetzte Geräte und Software zunehmend komplex ausgestaltet sind. So soll etwa grundsätzlich vermutet werden, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem Produktfehler und einer eingetretenen Rechtsgutsverletzung besteht, wenn ein Produktfehler feststeht und die eingetretene Verletzung typischerweise auf diesen Fehler zurückzuführen ist. Zudem sollen Unternehmen Beweismittel offenlegen müssen, wenn das vom Geschädigten angerufene Gericht dies anordnet. Zugleich ist sichergestellt, dass Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen effektiv geschützt werden.
Die Gesetzesmaterialien sowie weitere Informationen zum Thema (u.a. FAQs zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts) sind auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht.
Quelle: BMJV, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
RAAAK-06843