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Online-Nachricht - Mittwoch, 17.12.2025

Gesetzgebung | Neuordnung und Anpassung der rechtsberatenden Berufe (BMJV)

Die Bundesregierung will das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe neu strukturieren, vereinheitlichen und verständlicher gestalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer Vorschriften hat das Kabinett am beschlossen. Die geplanten Neuregelungen betreffen vor allem die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern sowie die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung zur Anwaltschaft vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.

Der Entwurf sieht im Einzelnen insbesondere folgende Änderungen vor:

1. Anpassungen bei Rechtsbehelfen im Aufsichtsrecht

Die Regeln über die Rechtsbehelfe im Aufsichtsrecht sollen teilweise neu gefasst werden. Die geplanten Neuerungen betreffen insbesondere den Rechtsweg und das Verfahren bei Einlegung entsprechender Rechtsbehelfe. Die Bestimmungen sollen insgesamt klarer und kohärenter gefasst werden. Dazu sollen Anpassungen in der BRAO, der Patentanwaltsordnung (PAO) und dem StBerG vorgenommen werden.

Für Rechtsbehelfe von Rechtsanwälten gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder soll einheitlich das Anwaltsgericht zuständig und die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden sein. Entsprechendes soll für Rechtsbehelfe von Patentanwälten und Steuerberatern gelten. Zudem sollen derzeit bestehende Probleme mit der gesetzlich nicht konkret geregelten sog. „missbilligenden Belehrung“ gelöst werden. In diesem Kontext soll der Begriff der „Belehrung“ künftig durch denjenigen des „rechtlichen Hinweises“ ersetzt werden.

2. Abwicklung von Kanzleien

Die Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien in BRAO, PAO, StBerG und in der WPO sollen modifiziert werden. Dadurch soll eine übermäßige Belastung der Kammern verhindert werden, ohne dass das bewährte Konzept der Abwicklungen grundsätzlich in Frage gestellt wird.

3. Vereinheitlichung der Regelungen zur Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richter

Die Regelungen zur Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richter bei den Berufsgerichten in BRAO, PAO, StBerG, BNotO und WPO sollen vereinheitlicht und stringenter gefasst werden.

4. Änderungen bei der Verwahrung von notariellen Urkunden

Die Zuständigkeit für die dauerhafte Verwahrung von notariellen Urkunden soll von der Justiz auf die Archivverwaltungen übertragen werden. Damit verbunden ist auch die Verantwortlichkeit für Einsichtsbegehren in diese Urkunden und Verzeichnisse. So soll insbesondere für Forschende die Einsicht deutlich vereinfacht werden.

5. Einstellung von Vorsorgeverfügungen in das Vorsorgeregister

Künftig sollen in das Zentrale Vorsorgeregister beglaubigte Abschriften von Vorsorgeverfügungen aufgenommen werden können. Das ermöglicht eine verbesserte Information der Einsichtsberechtigten wie z.B. Ärzte.

6. Verbraucherschutz bei Inkasso

Im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) soll durch verschiedene Maßnahmen wie der Schutz der Verbraucher insbesondere im Bereich des Inkassorechts verbessert werden. So sollen beispielsweise im Fall von sog. Konzerninkasso die Schutzvorschriften des RDG künftig anwendbar sein. Bisher gelten diese nicht, wenn ein Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe offene Forderungen für andere Gesellschaften desselben Konzerns einzieht.

7. Weitere bürokratische Erleichterungen für rechtsberatende Berufe

Zudem sind für Rechtsanwälte, Syndikusanwälte sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften bürokratische Erleichterungen vorgesehen. Bei verschiedenen anderen Voraussetzungen für anwaltliche Tätigkeiten soll es zudem punktuelle Anpassungen geben

Quelle: BMJV, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
LAAAK-06725