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Angloamerikanische Trusts in der Nachfolgeplanung
Gestaltungsmöglichkeiten und steuerliche Implikationen
Im angloamerikanischen Rechtskreis ist der Trust im Rahmen einer Nachfolgeplanung unverzichtbar. Während die kontinentaleuropäischen Staaten den Trust häufig auch als Instrument für Steuergestaltungen ansehen und gerade sog. Offshore Trusts mit großer Skepsis begegnen, ist der Trust im angloamerikanischen Raum nicht wegzudenken. Aufgrund dieser Kulturunterschiede ergeben sich sowohl im Zivilrecht als auch im Steuerrecht Konflikte, wenn z. B. der Begünstigte eines angloamerikanischen Trusts in Deutschland ansässig ist oder jemand mit deutschen Erben verstirbt, der im Vereinigten Königreich oder in den USA einen Trust errichtet hat. Es stellt sich dann in zivilrechtlicher Hinsicht die Frage, wie der Trust im deutschen Recht zu behandeln ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Deutschland zivilrechtlich Trusts nicht anerkennt. Auch bei der Frage der steuerrechtlichen Behandlung kann der Trust – je nachdem, ob er als transparente oder als intransparente Vermögensmasse behandelt wird – zu einer ungünstigen Besteuerung für in Deutschland ansässige Personen führen; dies gilt nicht nur für die Einkommensteuer, sondern auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der folgende Beitrag soll die zivilrechtliche Behandlung von angloamerikanischen Trusts in der Nachfolgeplanung beleuchten und auch darstellen, welche steuerrechtlichen Problemfelder sich daraus ergeben, sowie Lösungsansätze für internationale Trustgestaltungen aufzeigen.
Die Rechtsform des Trusts ist dem deutschen Zivilrecht fremd. Gleichwohl hat die Rechtsform im angloamerikanischen Raum große Bedeutung in der Nachfolgeplanung. Je nach Ausgestaltung ist der Trust in ein vergleichbares Rechtsinstitut umzudeuten.
Die steuerliche Behandlung richtet sich vor allem nach der Frage, ob der Trust nach seiner Gestaltung als transparente oder intransparente Vermögensmasse anzusehen ist.
Sind Begünstigte eines solchen Trusts in Deutschland ansässig, kann die Hinzurechungsbesteuerung des § 15 AStG eingreifen mit der Folge, dass die Begünstigten je nach ihrem Anteil an den Trusteinkünften diese unabhängig von einem Zufluss besteuern müssen. Dies führt nicht nur zu einer erhöhten und aufwändigen Compliance-Pflicht, sondern auch zu Liquiditätsproblemen, sofern der Begünstigte keine Ausschüttungen aus dem Trust erhält.S. 953