Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 8 AY 21/25 B ER

Gesetze: AsylbLG § 1a Abs. 3; SGG § 86b Abs. 2; AufenthG § 48 Abs. 3; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass einer einstweiligen Anordnung besteht, wenn ein anfechtbarer Verwaltungsakt und nicht lediglich eine wiederholende Verfügung vorliegt.

2. Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes sind Leistungen im Wege der einstweiligen Anordnung regelmäßig ab dem Eingang des Eilantrags bei Gericht zuzusprechen, wenn zu diesem Zeitpunkt deren Voraussetzungen vorlagen und der Anordnungsgrund nicht durch nachträgliche Änderungen der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse entfallen ist.

3. Ist die Botschaft des Herkunftsstaates in der Bundesrepublik geschlossen, kann es im Einzelfall geboten sein, dass die Ausländerbehörde einen vollziehbar Ausreisepflichtigen hierüber informiert und konkret darlegt, welches Verhalten von ihm verlangt wird.

Fundstelle(n):
GAAAK-06650

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 19.11.2025 - L 8 AY 21/25 B ER

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen