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NWB BB 1/2026 S. 4

Erneuerbare Energien: Solarpflicht für Bestandsgebäude ab 2026

Ab Januar 2026 gilt in NRW eine Solarpflicht bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden. Das bedeutet: Wenn das Dach eines bestehenden Gebäudes vollständig erneuert wird, muss eine Photovoltaikanlage installiert werden. Bei Altbauten gilt die Pflicht u. a. dann nicht, wenn der Dachstuhl das Gewicht nicht tragen kann, das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder die Gestaltungssatzung der Stadt keine Solaranlage zulässt. Betroffen sind Wohnhäuser, gewerbliche und industrielle Gebäude sowie Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung. Weitere Informationen erhalten Sie z. B. unter https://go.nwb.de/ufayd. Auch in anderen Bundesländern gelten ähnliche Regelungen.

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