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NWB BB 1/2026 S. 5

Chargeback: Möglichkeit der Rückbuchung bereits getätigter Zahlungen

Wurden Beträge doppelt vom Konto abgebucht oder hat man eine Leistung nicht erhalten, aber bereits bezahlt, kann man mit dem Chargeback-Verfahren über die Bank oft eine Rückbuchung bereits gezahlter Entgelte beantragen. Die Bank überprüft dabei die Rechtmäßigkeit des Antrags. Stellt sich die Forderung als berechtigt heraus, bekommt man das Geld zurück. Wichtig: Das Verfahren kommt nur bei Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarten zum Tragen. Bevor der Antragsteller eine Rückzahlung bei der Bank beantragt, muss er mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen – möglichst schriftlich, z. B. per Mail, um den Sachverhalt zu klären. Dem Verkäufer sollte eine kurze Frist zur Stellungnahme gegeben werden, da man als Antragsteller insgesamt maximal 120 Tage Zeit hat, den Vorgang einzuleiten...

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