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NWB BB 1/2026 S. 5

Geheimhaltungsvereinbarung: Geschäftsbeziehungen im Vorfeld absichern

Eine Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) ist ein Vertrag, der die an einem Rechtsgeschäft beteiligten Parteien verpflichtet, bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. So sollen sensible Daten, Geschäftsgeheimnisse und Verhandlungen geschützt werden. Der Vertrag regelt, welche Informationen geschützt werden sollen und wie lange die Geheimhaltungspflicht gilt. Er kann eine Vertragsstrafe bei Verstoß vorsehen. Eine NDA sollte u. a. regeln, welche Daten und Dokumente betroffen sind, ob es Ausnahmen gibt oder wie bei einer Beendigung der Zusammenarbeit vorgegangen werden soll. Ein Beispiel finden Sie auf der Seite der IHK München und Oberbayern unter https://go.nwb.de/eirqb.

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