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Einkommensteuer | Aufhebung des BMF-Schreibens zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
Das BMF hebt sein Schreiben zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i. S. von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG aus dem Jahr 2023 auf. Ein neues Schreiben zu diesem Thema kündigt das BMF nicht an.
[i]Bisherige Rechtsprechung des BFH war für den Steuerpflichtigen erfreulichDer BFH ist von dem aufgehobenen mehrfach zugunsten der Steuerpflichtigen abgewichen. So hat der BFH keine bestimmten Vorgaben für den Nachweis gemacht, sondern ein Bausachverständigengutachten ausreichen lassen. Der BFH hält auch die Anweisung des BMF in Rz. 24 des Schreibens vom , die „bloße Übernahme“ einer Restnutzungsdauer aus einem Verkehrswertgutachten reiche als Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nicht aus, nicht für tragfähig; vielmehr erkennt der BFH die sachverständigen Ermittlung der Restnutzungsdauer gemäß ...