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Mietereinbauten und -umbauten
Grundzüge der steuerlichen und buchhalterischen Behandlung
[i]Langenkämper, Mietereinbauten, Grundlagen, NWB BAAAB-04862 Mietereinbauten und Mieterumbauten sind solche Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil vornehmen lässt. Dabei müssen reine Erhaltungsaufwendungen, die für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen anfallen, von den Herstellungskosten neu geschaffener Wirtschaftsgüter unterschieden werden.
I. Allgemeines
[i]Aktivierung in der Bilanz des MietersGrundsätzlich sind Mietereinbauten in der Bilanz des Mieters zu aktivieren, wenn
es sich um gegenüber dem Gebäude selbständige Wirtschaftsgüter handelt (, BStBl 2009 II S. 957),
für die der Mieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung Herstellungskosten aufgewendet hat (, BStBl 1995 II S. 281; Urteil v. - IV R 12/96, BStBl 1997 II S. 718),
die Wirtschaftsgüter seinem Betriebsvermögen zuzurechnen sind und
die Nutzung durch den Mieter zur Einkünfteerzielung sich erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (, BStBl 1997 II S. 533).
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