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NWB Nr. 51-52 vom Beilage Seite 7

Besonderheiten der Besteuerung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

Steuerliche Begünstigungen im Rahmen der einkommensteuerlichen Gewinneinkünfte und vor dem lohnsteuerrechtlichen Hintergrund

Vanessa Bauer

Ziel des deutschen Klimaschutzgesetzes ist es, bis zum Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen (§ 3 Abs. 2 KSG). Den Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die steuerlichen Begünstigungen im Rahmen der einkommensteuerlichen Gewinneinkünfte sowie aus lohnsteuerrechtlicher Sicht, die zur Erreichung der selbst gesteckten Klimaziele beitragen sollen.

I. Allgemeine Begriffsbestimmungen

[i]Zieglmaier, NWB 47/2021 S. 3430Die maßgeblichen Regelungen und Begriffsbestimmungen finden sich im (BStBl 2021 I S. 2205). Darin legt die Finanzverwaltung fest, welche Kraftfahrzeuge begünstigt sind, und erläutert die steuerlichen Begünstigungsmöglichkeiten.

[i]ElektrofahrzeugeZunächst wird der Begriff des Elektrofahrzeugs, den das Gesetz nennt, näher bestimmt. Elektrofahrzeuge haben demnach einen rein elektrischen Antrieb (vgl. Rz. 1). In der Praxis erkennt man dies an der Codierung in Feld 10 der Zulassungsbescheinigung Teil I: 0004 oder 0015.

[i]HybridelektrofahrzeugeExtern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge besitzen neben dem Elektroantrieb noch einen anderen (Verbrennungs-)Motor (vgl. Rz. 2). U...

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