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Wechsel von der EÜR zum Betriebsvermögensvergleich
In unserer Rubrik „Buchführungsfall des Monats“ werden beispielhafte Geschäftsvorfälle aus der betrieblichen und steuerberatenden Praxis nach den Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 kontiert.
Da der Gesetzgeber mehrere verschiedene Gewinnermittlungsarten vorsieht, muss sichergestellt sein, dass bei einem Wechsel von einer Gewinnermittlungsart zu einer anderen der gleiche Totalgewinn erzielt wird. Dieser wird beim Übergang von einer Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung durch die Bildung von sog. Korrekturposten erreicht.
In diesem Buchführungsfall wechselt ein Gewerbetreibender aufgrund der Aufforderung seitens seines Finanzamts von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung. Zur Erfassung des richtigen Totalgewinns sind Korrekturposten in Form von Hinzurechnungen und Abrechnungen zu bilden.