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Anpassung des DBA Niederlande ab 2026
Mit dem Änderungsprotokoll v. wurde das DBA Niederlande angepasst, um der zunehmenden Bedeutung einer flexiblen Arbeitswelt und insbesondere der verstärkten Nutzung des Homeoffice Rechnung zu tragen. Die bereits in Kraft getretenen Änderungen sind ab dem anzuwenden und führen u. a. im Bereich der Zuordnung der Besteuerungsrechte für Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit eine Bagatellregelung von 34 Homeoffice-Tagen pro Kalenderjahr ein. Innerhalb dieser Bagatellgrenze bewirkt eine gelegentliche Homeoffice-Tätigkeit von grenzüberschreitend Beschäftigten keinen Wechsel des Besteuerungsrechts. Eine entsprechende Regelung wurde auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eingeführt.
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I. Grundprinzipien und Probleme ohne Grenzgängerregel
Das DBA Niederlande folgt grds. den Vorgaben des OECD-Musterabkommens: Arbeitslohn wird vorrangig im Tätigkeitsstaat besteuert, sofern der Arbeitnehmer seine Tätigkeit tatsächlich dort ausübt, während der Ansässigkeitsstaat verpflichtet ist, eine Doppelbesteuerung entweder durch Steuerbefreiung oder durch Steueranrechnung zu vermeiden.
Bei gemischten Tätigkeiten, also einer Arbeitsausübung sowohl im Tä...