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Das BMF-Schreiben zur Verlängerung der Tarifermäßigung für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Eine angepasste Neuauflage des alten Anwendungsschreibens zu § 32c EStG a. F.
[i]Kanzler in KKB, EStG, 10. Aufl. 2025, § 32c, NWB BAAAJ-80207 Nachdem das Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft v. (BGBl 2024 I Nr. 321) in Kraft getreten ist, veröffentlichte das BMF nun am sein Schreiben v. (BStBl 2025 I S. 1695) zur Anwendung der neuen Fassung des § 32c EStG. Die Regelungen dieses Schreibens gelten nur für die durch das Verlängerungsgesetz geschaffenen beiden weiteren Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028. Für die bereits abgelaufenen drei Betrachtungszeiträume von 2014 bis 2022 gilt das (BStBl 2020 I S. 952) unter Berücksichtigung der Änderungen durch die (BStBl 2020 I S. 1217) und v. (BStBl 2022 I S. 1302) weiter. Das neue Schreiben ist um Einiges umfangreicher als das ursprüngliche Anwendungsschreiben, weil die Darstellungen zu den beihilferechtlichen Erklärungen und zum Verlustabzug etwas ausführlicher geraten sind. Im Übrigen entsprechen die Ausführungen inhaltlich weitgehend denen des . Ebenso wie die Vorgängerregelung behandelt das Schreiben in fünf Abschnitten die bereits erwähnte Anwendungsregelung, das Inkrafttreten des § 32c EStG n. F., die Voraussetzungen für den Zugang zur Steuerermäßigun...