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Körperschaftsteuer | Verlustabzugssperre zur Verhinderung einer doppelten Nutzung von Organschaftsverlusten im In- und Ausland (BFH)
Die zeitliche Anwendungsregelung
des
§ 34 Abs.
9 Nr. 8 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und
Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen
Reisekostenrechts v. , nach der die Verlustabzugssperre des
§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom
rückwirkend auf alle nicht bestandskräftig veranlagten Fälle anwendbar ist,
enthält keine verdeckte Regelungslücke. Eine (verfassungskonforme) Beschränkung
ihres zeitlichen Anwendungsbereichs scheidet aus (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Die streitige Verlustabzugssperre wurde erstmals durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. – UntStFG - eingeführt. Dabei wurde im Gesetzgebungsverfahren ein Zusammenhang zur (gleichzeitigen) gesetzlichen Aufgabe des sog. doppelte...