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Geschäftsführervertrag | Außerordentliche Kündigung wegen Corona-Subventionsbetrug
Hat ein Geschäftsführer bei der Beantragung von Coronahilfen im Jahr 2021 bewusst falsche Angaben gemacht und in der Folgezeit pflichtwidrig Gelder an eine andere Gesellschaft ausgezahlt, rechtfertigen diese Pflichtverletzungen eine außerordentliche Kündigung (§ 626 Abs. 1 BGB).
Trotz der wirksamen Kündigung hat die frühere Geschäftsführerin hier Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen Zeugnisses (vgl. § 630 BGB). Sie kann zudem die Abgeltung ihres noch nicht genommenen Urlaubs verlangen (vgl. § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes). Der Urlaubsanspruch wurde nicht dadurch erfüllt, dass die Arbeitgeberin die Geschäftsführerin bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch von der Arbeit freistellte, da eine Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs nicht erkennbar war. So hat sich der Urlaubsansp...