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USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 1

Quick fixes und die Durchschnittssatzbesteuerung

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Prof. Peter Mann stellt uns ein interessantes EuGH-Verfahren aus dem kroatischen Recht vor: Die Quick-Fixes haben mit Art. 45a DVO (EU) Nr. 282/2011 eine widerlegbare Vermutung für den Warentransport innerhalb der EU etabliert. Damit sollte der Nachweis der Steuerfreiheit nach Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL vereinheitlicht werden. Der EuGH bestätigt nun, dass diese Vorschrift keine abschließende Beweisregel darstellt: Fehlt es an den dort genannten Unterlagen, sind die Finanzbehörden dennoch verpflichtet, sämtliche vorgelegten Beweise zu würdigen und die materiellen Voraussetzungen des Art. 138 MwStSystRL zu prüfen. Eine Versagung allein wegen formeller Mängel ist unzulässig, solange der sichere Nachweis der Warenbewegung möglich bleibt.

Mit Schreiben vom hat das BMF die Behandlung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG an die Rechtsprechung des BFH angepasst. Die Änderungen betreffen vor allem die Behandlung des land- und forstwirtschaftlichen Maschinen- und Ausrüstungsbestands sowie von Feldinventar. Hintergrund ist die unionsrechtliche Auslegung der MwStSystRL, nach der die Pauschalierung ausschließlich die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen erfasst. Andreas Wild bespricht das Schreiben .

Die Voraussetzungen für die Festsetzungen eines Bußgeldes, wenn die Umsatzsteuer nicht rechtzeitig entrichtet wird, erarbeitet Dr. Matthias Gehm in seinem aktuellen Praxisfall .

Mit besten Grüßen, ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest!

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 23 / 2025 Seite 1
SAAAK-06056