Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Verbrauchsteuern – Richtlinie 2008/118/EG – Art. 10 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 2008/118 – Bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren begangene Unregelmäßigkeit – Beförderung von Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung – Feststellung der Unregelmäßigkeit bei der Beförderung – Beim Entladen des Transportmittels festgestellter Fehlbestand an Waren
Leitsatz
Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG
ist dahin auszulegen, dass
er Anwendung findet, wenn verbrauchsteuerpflichtige Waren, die in einem Verfahren der Steueraussetzung befördert werden, nicht vollständig an ihrem Bestimmungsort eingetroffen sind und der Fehlbestand an Waren erst beim Entladen des diese Waren befördernden Transportmittels festgestellt wurde, so dass, da die Unregelmäßigkeit im Sinne dieser Vorschrift somit als im Ankunftsmitgliedstaat eingetreten gilt, der Verbrauchsteueranspruch in diesem Mitgliedstaat besteht.