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Verfahrensrecht | Klageerhebung beim Finanzamt durch Steuerberater
Erhebt ein Steuerberater für seinen Mandanten Klage und reicht er diese nach § 47 Abs. 2 FGO beim Finanzamt ein, muss er die Klage elektronisch über „beSt“ bzw. – ab 2024 – über „ELSTER“ einreichen. Die Einreichung der Klage in Papierform oder per Telefax genügt nicht.
[i]Klageerhebung beim Finanzamt per Telefax (Az. IX R 7/24)Im Verfahren IX R 7/24 übermittelte ein Steuerberater am (innerhalb der Klagefrist) eine Klage für seinen Mandanten per Telefax an das Finanzamt. Das Finanzamt leitete die Klageschrift per Post an das Finanzgericht weiter. Dieses wies den Steuerberater am darauf hin, dass die Klage elektronisch hätte eingereicht werden müssen. Am stellte der Steuerberater einen Wiedereinsetzungsantrag.
[i]Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Ablaufs der Zwei-Wochen-FristDer IX. Senat des BFH hielt die Klage für unzulässig, weil sie nicht elektronisch gemäß § 52d Satz 2 i. V. m...