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Konsolidierungskreis und Berichtsgrenzen in der Finanzberichterstattung nach IFRS und der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS
Weniger Verwirrung durch die vorgesehenen Änderungen der Exposure Drafts (7/2025) zum Set 1 der ESRS?
Annahmegemäß ist sowohl in der Finanz- als auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Deckungsgleichheit bei den zu berücksichtigenden Unternehmen zu erwarten. Die BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU) legt für beide Berichterstattungen fest, dass eine Gruppe das Mutterunternehmen und alle (einbezogenen) Tochterunternehmen umfasst. Auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) lassen zunächst keine Abweichung erahnen, da die Nachhaltigkeitsberichterstattung für dasselbe berichterstattende Unternehmen gilt wie der Abschluss und damit die Finanzberichterstattung (ESRS 1.62 bzw. ED ESRS 1.58). Bei genauerem Hinsehen zeigen sich in den aktuellen Regelungen der ESRS aber verschiedene Sachverhalte, aus denen sich Abweichungen bei den Berichtsgrenzen zwischen der Finanzberichterstattung nach IFRS und der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS ergeben. Änderungen versprechen die am veröffentlichten Exposure Drafts (7/2025) zum Set 1 der ESRS, welche in diesem Beitrag den aktuellen Regelungen gegenübergestellt werden, um abschließend die aktuelle und die zukünftig vorgeschlagene Situation zu würdigen und einzuschätzen.
In den aktuellen ESRS gibt es verschiedene Sachverhalte, die zu Abweichungen im Vergleich zu den Berichtsgrenzen nach I...