Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur umsatzsteuerlichen Qualifikation sog. „Finetrading-Geschäfte“
Lieferungen i. S. des § 3 Abs. 1 UStG sind Leistungen, durch die ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht). Regelmäßig ist diese Verschaffung der Verfügungsmacht mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübergang auf den Leistungsempfänger verbunden. Gleichwohl ist die umsatzsteuerliche Beurteilung von der zivilrechtlichen unabhängig. Daher erfolgt keine Lieferung i. S. des § 3 Abs. 1 UStG, wenn der Erwerber zwar zivilrechtlicher Eigentümer der Ware wird, aber nicht die tatsächliche Möglichkeit erhält, diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu nutzen, zu verwerten und über sie zu verfügen bzw. nicht verpflichtet ist, die mit der Ware verbundenen Risiken und Lasten zu tragen.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Einem Finetrader wird im Rahmen von Finetrading-Geschäften keine Verfügungsmacht i. S. des § 3 Abs. 1 UStG an den vom Verkäufer unmittelbar zum Käufer transportierten Gegenständen verschafft.
II. Sachverhalt
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides. Die Antragstellerin ist Alleingesellschafterin der C GmbH, die im...