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STFAN Nr. 12 vom

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben – Geschenke gem. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG

Dipl.-Kfm. Dipl.-Finw. André Reineke

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Was im Privaten gilt, ist auch auf Geschäftsbeziehungen übertragbar. Aus diesem Grund ist es nicht unüblich, dass Geschäftsfreunden oder Arbeitnehmern ein Weihnachtsgeschenk übergeben, ein Tankgutschein überreicht oder eine Eintrittskarte zu einem Fußballspiel geschenkt wird. Trotz der oftmals kleinen Beträge ist die steuerliche Einordnung nicht immer einfach.

Geschenke an Geschäftspartner

§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG schränkt den Abzug von Geschenken an Personen ein, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind (z. B. Geschäftspartner oder Kunden).

Ein Betriebsausgabenabzug ist nur dann möglich, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller in einem Wirtschaftsjahr hingegebenen Präsente je Empfänger 50 € nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird diese Grenze überschritten, sind die kompletten Ausgaben nicht abzugsfähig.

Bei der Freigrenze von 50 € handelt es sich um einen Nettobetrag. Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist der Nettowert des Geschenks mit der 50 €-Grenze zu vergleichen. Bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtig...