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STFAN Nr. 12 vom

AfA-Bemessungsgrundlage bei Einlage von Gebäuden

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

In unserer Rubrik „Buchführungsfall des Monats“ werden beispielhafte Geschäftsvorfälle aus der betrieblichen und steuerberatenden Praxis nach den Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 kontiert.

Grundsätzlich wird eine Einlage mit dem Teilwert bewertet, der an die Stelle der ursprünglichen Anschaffungskosten tritt. Dieser Einlagewert stellt aber nicht immer auch die Bemessungsgrundlage für die künftige AfA im betrieblichen Bereich dar.

Der Einlagewert mindert sich um Abschreibungsbeträge, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorgenommen worden sind, höchstens jedoch bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

In diesem Buchführungsfall legt ein Unternehmer nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude in das Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens ein.