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STFAN Nr. 12 vom Seite 26

AfA-Bemessungsgrundlage bei Einlage von Gebäuden

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Ein Unternehmer hat vor 20 Jahren ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude erworben. Von den gesamten Anschaffungskosten i. H. v. 1.500.000 € entfallen 1.000.000 € auf das Gebäude. Das bebaute Grundstück war seit dem Erwerb vermietet, aus dem der Unternehmer im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte erzielt und die Gebäude-AfA als Werbungskosten geltend gemacht hat. Nach Beendigung des Mietverhältnisses Ende 2025 legt er das Grundstück mit aufstehendem Gebäude am in das Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens ein. Das Gebäude wird zukünftig ausschließlich betrieblich genutzt. Zum Einlagezeitpunkt beträgt der Teilwert des Gebäudes 1.800.000 €, der Teilwert des Grund und Bodens 500.000 €. Bis zur Einlage des Gebäudes hat der Unternehmer insgesamt 400.000 € (20 • 2 % von 1.000.000 €) als AfA im Rahmen der Werbungskosten in Anspruch genommen. Die voraussichtliche Restnutzungsdauer des Gebäudes beträgt zum Einlagezeitpunkt noch 50 Jahre.

Einführung

Einlagen stellen sämtliche Wirtschaftsgüter (z. B. bebaute Grundstücke) dar, die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres aus seinem Privatve...