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Einkommensteuer: Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen
Leitsätze
Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Stpfl. auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen – abgesehen von Vermietungshindernissen – nicht erheblich (d. h. um mind. 25 %) unterschreitet.
Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu erlangen, ist auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen.
Sachverhalt
Die Beteiligten streiten in den Jahren 2017 und 2018 über das Vorliegen der Überschusserzielungsabsicht bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung.
Die Klägerin vermietete seit 2008 eine Ferienwohnung in der Ferienregion Z. In den Jahren 2012–2015 nahm die Klägerin eine Dauervermietung vor. Im Anschluss an eine im Jahr 2016 durchgeführte Renovierung der Wohnung überließ sie diese wieder an wechselnde Feriengäste. Die Kläger...