Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Cloud Computing in der handelsrechtlichen Rechnungslegung
Zugleich Plädoyer für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise der bilanziellen Behandlung von Implementierungskosten
Die Auslagerung von IT-Ressourcen (z. B. Server, Betriebssysteme oder Anwendungen) im Rahmen des Cloud Computing hat sich nicht zuletzt mit fortschreitender Digitalisierung in der Unternehmenspraxis etabliert. Damit einhergehend stellen sich vermehrt Fragen zur zutreffenden Abbildung entsprechender „as-a-Service“-Modelle in der Rechnungslegung. Der vorliegende Beitrag gibt einen ganzheitlichen Überblick über die facettenreiche handelsrechtliche Bilanzierung von Cloud Computing-Lösungen. Nach der grundlegenden Einordnung der Servicemodelle des Cloud Computing sowie der Abgrenzung deren verschiedener Leistungskomponenten werden die allgemeinen handelsbilanziellen Ansatzkriterien eines Vermögensgegenstands in Erinnerung gerufen und sodann auf einen praxistypischen Cloud Computing-Anwendungsfall übertragen. Hierbei wird auch die in der betriebswirtschaftlichen Literatur intensiv und kontrovers diskutierte bilanzielle Behandlung von Implementierungskosten unter besonderer Berücksichtigung des seit dem verbindlich anzuwendenden EU Data Acts erörtert.
Brösel/Freichel/Wasmuth, Neue Impulse bei der Bilanzierung von Implementierungskosten bei Cloud-Lösungen durch den „EU Data Act“, StuB 16/2025 S. 601, NWB DAAAJ-97174
Welche Servicemodelle werden beim Cloud Computing unterschieden und welche vertragstypologischen Leistungskomponenten werden angeboten?
Wie sind die verschiedenen (Teil-)Leistungen eines Cloud Computing-Vertrags in der handelsrechtlichen Rechnungslegung abzubilden?
Wie sind Implementierungskosten eines SaaS-Vertrags bilanziell zu würdigen?
I. Grundlagen des Cloud Computing
1. Zweck und Arten des Cloud Computing
[i]Bach,
Customizing-Aufwendungen bei Software-as-a-Service-Lösungen, StuB 11/2025
S. 426, NWB TAAAJ-92264
Hoffmann/Lüdenbach,
NWB Kommentar Bilanzierung, 17. Aufl. 2025, § 246 Rz. 24a
NWB WAAAJ-96858 Als Cloud
Computing wird – in Anlehnung an die in der Wissenschaft
vielfach zitierte Definition des U.S. National Institute of Standards
and Technology (NIST) – ein
Servicemodell bezeichnet, das es jederzeit
erlaubt, überall und bedarfsgerecht über ein Netzwerk auf einen gemeinsam
genutzten Pool konfigurierbarer physischer oder virtueller
IT-Ressourcen (z. B. Server, Betriebssysteme, Netzwerke,
Software, Anwendungen, Speichergeräte) zuzugreifen, die schnell und mit
minimalem Verwaltungsaufwand bereitgestellt werden können.
Wesentliche Schlüsselmerkmale und zugleich Erfolgsfaktoren des Cloud Computing sind aus Sicht des anwendenden Unternehmens die hohe Individualisierbarkeit und Anpassungsfähigkeit an die unternehmensspezifischen Bedürfnisse, die erzielbaren Kosteneinsparungen durch den Wegfall eigener Hard- und/oder Software, die jederzeitige Verfügbarkeit der entsprechenden IT-Ressource(n) und der ortsunabhängige flexible Zugriff auf selbige. S. 891