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STFAN Nr. 12 vom Seite 20

Aktualisierung des BMF-Schreibens zur E-Rechnung: Fehlerkategorien und Validierungspflichten

Von Prof. Dr. Daniel R. Kälberer, LL.M.

Mit Datum vom , KIEHL BAAAJ-94360, hat das BMF sein Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern aktualisiert. Genau ein Jahr nach Veröffentlichung des ersten Schreibens (KIEHL KAAAJ-68891) wird dieses nun ergänzt und hinsichtlich verschiedener Fehlerkategorien präzisiert; auch der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird an die Erfordernisse einer elektronischen Rechnung angepasst.

E-Rechnung ab 2025

Angesichts einer fortschreitenden Digitalisierung wurden mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl 2024 I Nr. 108) die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen für nach dem ausgeführte Umsätze neu gefasst. Zentraler Bestandteil ist dabei die Neuregelung zur obligatorischen Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze). Insoweit liegt ab dem nur dann eine elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) vor, wenn diese in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird; hinzu tritt das Erfordernis einer elektronischen Verarbeitung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG).

Tipp

Zur Umsetzung durch das Wachstumschancengesetz sowie zum ersten BMF-Anwendungsschreiben v.