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Verzinsung im Steuerrecht – gem. §§ 233 ff. AO – Teil 1
Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis werden nur verzinst, soweit dies durch Bundesrecht oder durch das Recht der Europäischen Union vorgeschrieben ist. Sehr häufig begegnet man im Kanzleialltag Zinsen im Rahmen einer Steuernachforderung bzw. -erstattung oder in den Fällen einer Aussetzung der Vollziehung. Zudem sind auch „exotische“ Verzinsungen möglich, wie z. B. bei einer Steuerhinterziehung. Zinsen sind Teil der Beratungspraxis. Deshalb ist es wichtig zu wissen, für welche Fälle überhaupt Zinsen anfallen und wie diese berechnet werden.
Gesetzliche Grundlagen der Verzinsung
Der Verzinsung von Ansprüchen begegnet man im Wirtschaftsleben auf vielfältige Weise. So ist beispielsweise nach § 288 Abs. 1 BGB eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im Mietrecht sieht § 551 Abs. 3 BGB die Verzinsung von Mietsicherheiten (hinterlegte Kautionen) vor. Das Handelsrecht regelt gem. § 352 Abs. 1 Satz 1 HGB die Höhe der gesetzlichen Zinsen, mit Ausnahme der Verzugszinsen, bei beiderseitigen Handelsgeschäften mit 5 % für das Jahr. Was hat das nun mit Verzinsungen aus dem Steuerrecht zu tun? Gar nichts! Denn Ansprüche aus ein...