Arbeitsrecht | Mindestlöhne in der Altenpflege sollen erneut steigen (BMAS)
Am
hat
sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte
in der Altenpflege geeinigt: Bis zum
sollen
die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Die
Pflegemindestlöhne werden hierbei nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Hierauf
macht das BMAS aufmerksam.
Die Pflegekommission empfiehlt die folgenden Anhebungen der Mindestlöhne, die einheitlich im gesamten Bundesgebiet gelten:
Für Pflegehilfskräfte auf 16,95 € pro Stunde
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 18,26 € pro Stunde
Für Pflegefachkräfte auf 21,58 € pro Stunde
Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) betragen. Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis zum ausgesprochen.
Die nach der neuen Empfehlung der Kommission geplanten Erhöhungsschritte der Pflegemindestlöhne lauten im Einzelnen wie folgt:
Für Pflegehilfskräfte
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Datum | Höhe |
Aktuell | 16,10 € |
ab
| 16,52 € |
ab
| 16,95 € |
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit)
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Datum | Höhe |
Aktuell | 17,35 € |
ab
| 17,80 € |
ab
| 18,26 € |
Für Pflegefachkräfte
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Datum | Höhe |
Aktuell | 20,50 € |
ab
| 21,03 € |
ab
| 21,58 € |
Das BMAS strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen. Damit werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich - ungeachtet etwaiger höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag.
Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
AAAAK-05025