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Online-Nachricht - Dienstag, 25.11.2025

Arbeitsrecht | Mindestlöhne in der Altenpflege sollen erneut steigen (BMAS)

Dekorative
		  GrafikAm hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Bis zum sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Die Pflegemindestlöhne werden hierbei nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Hierauf macht das BMAS aufmerksam.

Die Pflegekommission empfiehlt die folgenden Anhebungen der Mindestlöhne, die einheitlich im gesamten Bundesgebiet gelten:

  • Für Pflegehilfskräfte auf 16,95 € pro Stunde

  • Für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 18,26 € pro Stunde

  • Für Pflegefachkräfte auf 21,58 € pro Stunde

Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) betragen. Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis zum ausgesprochen.

Die nach der neuen Empfehlung der Kommission geplanten Erhöhungsschritte der Pflegemindestlöhne lauten im Einzelnen wie folgt:

Für Pflegehilfskräfte


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Datum
Höhe
Aktuell
16,10 €
ab
16,52 €
ab
16,95 €

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Datum
Höhe
Aktuell
17,35 €
ab
17,80 €
ab
18,26 €

Für Pflegefachkräfte


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Datum
Höhe
Aktuell
20,50 €
ab
21,03 €
ab
21,58 €

Hinweis:

Das BMAS strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen. Damit werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich - ungeachtet etwaiger höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag.

Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
AAAAK-05025